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Besucherinfos

Einlass

Um euren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten bitten wir euch folgende Hinweise zu beachten.

. Sicherheitskontrolle
& Tascheninhalte

Aufgrund der Geschehnisse der letzten Zeit wurden bundesweit in allen großen Veranstaltungsstätten die Einlassbestimmungen verschärft.

Betreiber und Veranstalter von Grossveranstaltungen bemühen sich die Sicherheit für die Besucher durch weitreichende Maßnahmen zu erhöhen.

Dazu gehören auch insbesondere die Sicherheitsbestimmungen bezüglich der Mitnahme von mittleren und größeren Rucksäcken und sperrigem Gepäck.

Beides ist bundesweit nicht mehr zugelassen. In der Parkbühne Wuhlheide existiert bereits seit Jahren ein Mitnahmeverbot für größere Rücksäcke und sperrige Dinge wie zum Beispiel Körbe und Kühltaschen. Dies weitet sich nunmehr auf die allseits beliebten Sport- und Cityrucksäcke, aber auch größere Damenhandtaschen (sogenannte Shopper) aus.

Ausgehend von Erfahrungen aus anderen Ländern, wo solche Einlassbestimmungen bereits seit vielen Jahren praktiziert werden, ist es das angestrebte Ziel die Mitnahme in eine Veranstaltungsstätte auf folgende Gegenstände aus Sicherheitsgründen zu beschränken: Handy, Schlüssel, Portemonnaie, Bauchtaschen, sowie Jute- & Turnbeutel und 1 Getränk bis 0,5l in einer Weich-PET Flasche oder Tetrapak.

Wir sind uns dessen bewusst, dass diese Maßnahmen für Konzertbesucher in Deutschland zu Teilen noch ungewohnt sind. Wir werden uns jedoch alle damit vertraut machen müssen. Wir bitten euch, euch weiterhin immer wieder über die aktuelle Lage im Vorfeld einer Veranstaltung zu informieren.

Darüber hinaus bitten wir euch frühzeitig am Veranstaltungsort zu erscheinen. Es werden durchgängig sorgfältige Taschenkontrollen vorgenommen, die mehr Zeit in Anspruch nehmen, als es in der Vergangenheit der Fall war.

Auch das Einlasspersonal ist mit der Umsetzung dieser Sicherheitsvorkehrungen noch nicht gänzlich vertraut. Sicherlich entsteht dadurch Gesprächsbedarf auf beiden Seiten. Wir bemühen uns die Einlassbestimmungen präzise und transparent zu formulieren, haben jedoch bemerkt, dass es noch umfangreicherer Aufklärung und Information für beide Seiten bedarf. Wir werden offene Fragen und Konfliktbereiche zeitnah klären und sind zuversichtlich euch so schnell wie möglich den gewohnten Service bieten zu können.

. Allgemein

  1. Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen Artikeln, Wunderkerzen sowie anderen gefährlichen Gegenständen ist aus Gründen der Sicherheit und wegen Verletzungsgefahr nicht gestattet. Das Gleiche gilt für eigene Sitzgelegenheiten und sperrige Gegenstände jedweder Art.
  2. Video- Film- und Fotokameras sowie Tonaufzeichnungsgeräte sind wegen Verletzung des Urheberrechtes der Künstler und eines möglichen Missbrauches nicht gestattet. Wir haben jedoch nichts dagegen, wenn ihr nur eine sogenannte Pocket-Kamera mitführt, um ein Erinnerungsfoto von eurem Konzertbesuch zu machen.
  3. Kinderwagen können aus Gründen der Sicherheit nicht in die Veranstaltungsstätte mitgenommen werden.
  4. Bitte denkt daran, dass eure Eintrittskarte beim Verlassen der Spielstätte ihre Gültigkeit verliert.
  5. Getränke dürfen nur 0,5 l p. Person in einem max 0,5 Liter-Gebinde (Tetra-Pak oder PET) mitgebracht werden – kein Glas, keine Dosen und keine größeren Gebinde als 0,5 l, auch nicht beim „Zusammenschluss mehrerer Besucher“. Das Mitbringen von Speisen ist nur in Kleinstmengen gestattet, insbesondere ist das Mitbringen sperriger Kühl- und Provianttaschen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Speisen und Getränke, Regenmäntel sowie Künstler-Merchandiseartikel können innerhalb der Spielstätte erworben werden.
  6. Ein Sanitätsdienst steht bei Notfällen zur Verfügung. Dennoch möchten wir euch zu eurer eigenen Sicherheit bitten, den Anweisungen unseres Ordnungspersonals Folge zu leisten und auf keinen Fall Absperrgitter oder ähnliches zu besteigen.
  7. Tiere dürfen nicht in die Veranstaltungsstätte mitgebracht werden.
  8. Der Einlass zur Veranstaltungsstätte ist in der Regel zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn (Ausnahmen sind möglich). Wir sind stets bemüht, die Türen für Sie pünktlich zu öffnen, dennoch kann es hin und wieder produktionsbedingte Verzögerungen geben.
  9. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Solltet ihr noch weitere Fragen haben, wendet euch an unseren Ordnungsdienst. Man wird euch gerne weiterhelfen!
  10. Die Hausordnung der Parkbühne gilt übergeordnet.
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