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Hausordnung

§1

Diese Hausordnung gilt für das gesamte zur Parkbühne Wuhlheide­ ­gehörende ­ Gelände.

§2

Ziel der Hausordnung ist es,

  • die Gefährdung oder Schädigung von Personen zu verhindern,
  • einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten,
  • die Bühne vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen.

§3

Alkoholisierte Personen können von der Teilnahme an Veranstaltungen ­ ausgeschlossen werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist ­untersagt. Alkoholfreie Getränke dürfen nur bis max. 0,5 Liter/pro Person in ­einem max. 0,5 Liter-Gebinde Tetrapak oder PET (kein Glas, keine Dosen) ­mitgebracht werden.

§4

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt zu Konzert­veranstaltungen in der Parkbühne Wuhlheide nur in Begleitung eines Elternteils oder einer ­ erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person in Verbindung mit jeweils einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Dabei müssen sich sowohl die Kinder/­ Jugendlichen wie auch die Erwachsenen durch ein offizielles Original-­ Personaldokument ausweisen können, also auch wenn es sich um die eigenen ­Eltern bzw. Kinder handelt.

§5

Es ist nicht gestattet,

  • ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung das Gelände zu ­betreten;
  • bei Platzkarten, einen anderen als den ausgewiesenen Platz einzunehmen;
  • sich in den Zu- und Aufgängen zu den Zuschauerplätzen aufzuhalten;
  • auf den Bänken zu stehen;
  • die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten;
  • das Gelände mit Fahrzeugen aller Art ohne Sondergenehmigung zu befahren und an nicht genehmigten Plätzen abzustellen. Hierzu gehört insbesondere das gesamte Parkgelände des Freizeit- und Erholungsparks Wuhlheide;
  • bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern;
  • gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschosse geeignete Gegenstände auf das Gelände zu bringen, wie z.B. Flaschen, Dosen, Waffen, Fahnenstangen sowie Gasdruckflaschen jedweder Art mitzuführen und zu benutzen;
  • Taschen oder Rucksäcke größer als DIN A4 mitzuführen;
  • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnische Artikel jeglicher Art mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen, sowie Feuer zu machen;
  • Drogen und andere verbotene Substanzen mitzuführen, zu konsumieren oder zu verkaufen
  • Kinderwagen, sperrige Picknickkörbe oder Kühltaschen, Leitern, sowie ­eigene Sitzgelegenheiten jedweder Art, Kisten und ähnliche Gegenstände in den ­ Veranstaltungsort mitzunehmen;
  • Regenschirme jeglicher Art mitzubringen;
  • Gegenstände auf die Bühne oder in den Zuschauerraum zu werfen;
  • außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände in ­ sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände, wie z.B. Konfetti, Papierschnipsel und Papierrollen mitzubringen;
  • Tiere in den Veranstaltungsort mitzubringen;
  • bauliche und sonstige Anlagen (insbesondere auch Wege) zu beschriften, zu ­ bemalen und zu bekleben;
  • Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne Genehmigung des Veranstalters zu ­ machen.

§6

Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.

§7

Ein Verstoß gegen diese Hausordnung kann durch

  • Verweisung aus der Parkbühne Wuhlheide, ohne Entschädigung der Eintrittskarte und/oder
  • Ausspruch eines Hausverbotes geahndet werden.

Der Hausordnungsdienst der Parkbühne Wuhlheide ist berechtigt im Namen des Betreibers/Veranstalters den Verweis bzw. ein Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen.

Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ­bleiben unberührt.