Hausordnung
§1
Diese Hausordnung gilt für das gesamte zur Parkbühne Wuhlheide gehörende Gelände.
§2
Ziel der Hausordnung ist es,
- die Gefährdung oder Schädigung von Personen zu verhindern,
- einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten,
- die Bühne vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen.
§3
Alkoholisierte Personen können von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. Alkoholfreie Getränke dürfen nur bis max. 0,5 Liter/pro Person in einem max. 0,5 Liter-Gebinde Tetrapak oder PET (kein Glas, keine Dosen) mitgebracht werden.
§4
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt zu Konzertveranstaltungen in der Parkbühne Wuhlheide nur in Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person in Verbindung mit jeweils einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Dabei müssen sich sowohl die Kinder/ Jugendlichen wie auch die Erwachsenen durch ein offizielles Original- Personaldokument ausweisen können, also auch wenn es sich um die eigenen Eltern bzw. Kinder handelt.
§5
Es ist nicht gestattet,
- ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung das Gelände zu betreten;
- bei Platzkarten, einen anderen als den ausgewiesenen Platz einzunehmen;
- sich in den Zu- und Aufgängen zu den Zuschauerplätzen aufzuhalten;
- auf den Bänken zu stehen;
- die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten;
- das Gelände mit Fahrzeugen aller Art ohne Sondergenehmigung zu befahren und an nicht genehmigten Plätzen abzustellen. Hierzu gehört insbesondere das gesamte Parkgelände des Freizeit- und Erholungsparks Wuhlheide;
- bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern;
- gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschosse geeignete Gegenstände auf das Gelände zu bringen, wie z.B. Flaschen, Dosen, Waffen, Fahnenstangen sowie Gasdruckflaschen jedweder Art mitzuführen und zu benutzen;
- Taschen oder Rucksäcke größer als DIN A4 mitzuführen;
- Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnische Artikel jeglicher Art mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen, sowie Feuer zu machen;
- Drogen und andere verbotene Substanzen mitzuführen, zu konsumieren oder zu verkaufen
- Kinderwagen, sperrige Picknickkörbe oder Kühltaschen, Leitern, sowie eigene Sitzgelegenheiten jedweder Art, Kisten und ähnliche Gegenstände in den Veranstaltungsort mitzunehmen;
- Regenschirme jeglicher Art mitzubringen;
- Gegenstände auf die Bühne oder in den Zuschauerraum zu werfen;
- außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände, wie z.B. Konfetti, Papierschnipsel und Papierrollen mitzubringen;
- Tiere in den Veranstaltungsort mitzubringen;
- bauliche und sonstige Anlagen (insbesondere auch Wege) zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben;
- Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen.
§6
Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
§7
Ein Verstoß gegen diese Hausordnung kann durch
- Verweisung aus der Parkbühne Wuhlheide, ohne Entschädigung der Eintrittskarte und/oder
- Ausspruch eines Hausverbotes geahndet werden.
Der Hausordnungsdienst der Parkbühne Wuhlheide ist berechtigt im Namen des Betreibers/Veranstalters den Verweis bzw. ein Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen.
Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.